Nutzungserlaubnis

1. Die Nutzung des Bogensportgeländes ist nur berechtigten Personen gestattet. Berechtigt ist, wer eine Tages- oder Jahreskarte erworben oder eine gesonderte Vereinbarung mit dem Betreiber getroffen hat. Durch den Erwerb der Tages- oder Jahreskarte erkennt der Nutzer die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Benutzerordnung des 3-D-Bogenpfades an.

2. Schützen unter 18 Jahren sind nur in Begleitung erwachsener Schützen zur Nutzung berechtigt.

3. Anfänger können nach Vereinbarung vom Betreiber in die grundlegende Schießtechnik eingewiesen werden. Grundsätzlich gilt, dass eine selbständige Nutzung der Anlage erst nach dem Beherrschen einer grundlegenden Schusstechnik erlaubt ist.

4. Das Schießen mit der Armbrust oder mit Jagdspitzen ist grundsätzlich nicht erlaubt.



Haftung und Versicherung

1.  Die Nutzung des Bogenparcours erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr.

2.  Jeder Nutzer der Anlage muss im Besitz einer privaten Haftpflichtversicherung sein.


Sicherheit

Folgende Sicherheitsbestimmungen sind zwingend einzuhalten:

1. Jeder Nutzer trägt sich vor Beginn in das Parcoursbuch ein, welches am Start ausliegt.

2. Kinder dürfen sich wegen der besonderen Gefährdung nicht unbeaufsichtigt auf dem Parcoursgelände aufhalten. Eltern haften für ihre Kinder.

3. Alkoholkonsum und die Einnahme bewußtseinsverändernder Mittel vor und während  der Nutzung der Anlage sind nicht erlaubt. Das Betreten der Anlage in trunkenem Zustand ist generell untersagt.

4. Die vorgegebene Laufrichtung ist durch Richtungspfeile und Signalbänder erkennbar und ist in jedem Fall einzuhalten.


5. Von den entsprechenden Abschlußpflöcken darf nur auf die aufgestellten Ziele geschossen werden. Hoch- und Weitschüsse sind untersagt. Vor jedem Schuss hat sich der Schütze über die freie Schussbahn Gewissheit zu verschaffen. Alle anderen Personen halten sich während des Schießens hinter dem Schützen auf.

6. Das Aufziehen des Pfeiles darf erst unmittelbar vor dem Schuss mit gesenktem oder auf das Ziel gerichteten Bogen erfolgen. Ein Aufziehen in die Luft ist untersagt.

7. Bei längerem Pfeilesuchen ist nachfolgenden Schützen zu signalisieren, dass sich noch Schützen im Schussbereich aufhalten.

8. Hunde sind an der Leine zu führen.

9. Anfallender Müll ist vom Verursacher außerhalb des Parcours zu entsorgen. Der Lebensraum Wald sollte so wenig wie möglich gestört werden. Die Waldbrandstufen sind zu beachten.

10.Fahrzeuge werden auf den ausgewiesenen Parkplätzen abgestellt. Das Fahren im Gelände ist untersagt.


Umgang mit Material und Einrichtungen

1. Es sind ausschließlich Scheiben- und 3-D-Spitzen erlaubt. Die Pfeile sind materialschonend aus den Zielen zu ziehen. Jedes Ziel sollte nur drei mal pro Durchgang beschossen werden.

2. Beschädigungen oder Sicherheitsmängel sind dem Betreiber mitzuteilen oder gegebenenfalls im Parcoursbuch zu notieren.



Salvatorische Klausel

Soweit einzelne Bestandteile dieser Nutzungsordnung unwirksam, sind gelten die  anderen Bestimmungen fort. Unwirksame Regelungen bleiben in zulässigem Rahmen ihrem Sinn nach erhalten.